Indoor-Flohmarkt

Nachhaltiges Shopping-Vergnügen am Weissenhäuser Strand

Der Flohmarkt im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand ist eine beliebte Veranstaltung für Schnäppchenjäger und Liebhaber von Flohmarkt-Atmosphäre. Das besondere an diesem Flohmarkt ist, dass er in einem überdachten Bereich stattfindet, so dass die Besucher auch bei schlechtem Wetter trocken bleiben. Ob man also auf der Suche nach einem besonderen Schnäppchen ist oder einfach nur einen entspannten Tag auf dem Flohmarkt verbringen möchte, der Flohmarkt im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand ist definitiv einen Besuch wert.

Käufer: Suchen, stöbern, finden

Sind Sie auf der Suche nach Kleidung, Spielzeug oder Antiquitäten? Dann sind Sie bei unserem Indoor-Flohmarkt im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand genau an der richtigen Adresse.

Wann?

  • Samstag, den 11. Januar 2025
  • Sonntag, den 12. Januar 2025
  • Jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo?

  • In der Dünengalerie und im Baltic Festsaal (überdacht)

Freuen Sie sich auf

  • Leckere gastronomische Angebote für den kleinen und großen Hunger
  • Kostenlose Parkplätze

 

Verkäufer: Anbieten, handeln, verkaufen

Haben Sie ein paar Dinge, die Sie gerne verkaufen möchten? Dann kommen Sie zu unserem Indoor-Flohmarkt im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand und nutzen Sie unsere witterungsgeschützten Verkaufsflächen.

Wann?

  • Samstag, den 11. Januar 2025
  • Sonntag, den 12. Januar 2025
  • Aufbau jeweils ab 07:00 Uhr
  • Verkauf von 09:00 bis 16:00 Uhr

Wo?

  • In der Dünengalerie und im Baltic Festsaal (überdacht)

Gebühr

  • 15,00 € pro Tag für einen 3 m Stand im Baltic Festsaal 
  • 20,00 € pro Tag für einen 4 m Stand in der Dünengalerie 
  • 20,00 € Müllkaution pro Anmeldung

Außerdem

  • Tische stehen für Sie zur Verfügung und werden kostenlos gestellt
  • Pro Aussteller können bis zu drei Flohmarktstände gebucht werden.
  • Kostenlose Parkplätze vorhanden

Anmeldung

  • Bis spätestens Donnerstag, den 26. Dezember 2024

Hinweise

  • In den Räumlichkeiten des Parks herrscht ein striktes Rauchverbot.
  • Die Teilnahme am Flohmarkt erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei vorzeitigem Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Müllkaution einbehalten.

1. Der Flohmarkt findet auf den vom Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand (nachfolgend kurz Park) festgesetzten Flächen zu der festgelegten Veranstaltungszeit statt. Die Flohmarktaufsicht kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund im Einzelfall den Zutritt bzw. die Teilnahme am Marktverkehr, je nach Umständen befristet, unbefristet oder räumlich begrenzt, untersagen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen diese Satzung oder gegen eine aufgrund dieser Satzung ergangene Anordnung verstoßen wird.

2. Der Park hat das Hausrecht und seinen Vertretern/innen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben Hausverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge. Ferner ist der Park dazu berechtigt, Teilnehmer/innen, die durch Streit, Alkohol oder sonstiges andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen – notfalls durch die Polizei.

3. Die Veranstaltung richtet sich an private Teilnehmer. Gewerbliche Anbieter nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Park. Die Teilnahmebedingungen dienen der Sicherheit aller Teilnehmer. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie diese Marktordnung und stimmen zu, den Anweisungen der Flohmarktaufsicht Folge zu leisten.

4. Jeder kann seine Ware zum Verkauf auf dem ihm/ihr zugewiesenen Platz anbieten und verkaufen (Ausnahme: lebende Tiere, Lebens- und Genussmittel, Neuware sowie sämtliche Waren deren Freiverkauf gesetzlich verboten ist*). Generell untersagt sind Stände oder Tätigkeiten zur Anwerbung oder Information für politische und religiöse Vereinigungen. Teilnehmern/innen, die diesen Bedingungen zuwider handeln wird der Warenverkauf auch nach Aufbau untersagt. Eine Erstattung der Standgebühren erfolgt in diesem Falle nicht. Sollte dem Park durch den gewerblichen Teilnehmer ein Schaden entstanden sein, wird dieser durch den gewerblichen Teilnehmer/in ersetzt. Die Entscheidung, ob ein Stand gewerblicher Natur ist, unterliegt im Zweifelsfall der Entscheidung des Flohmarktleiters/in. Glücksspiele aller Art sind untersagt.

5. Die Standplätze werden den Flohmarktteilnehmern/innen an dem Veranstaltungstag von der Flohmarktaufsicht zugewiesen. Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Flohmarktteilnehmern/innen ist es nicht gestattet, die Veranstaltung vorzeitig zu verlassen. Bei vorzeitigem Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Müllkaution einbehalten.

6. Platzmarkierungen, durch die die Markstände abgegrenzt und Fluchtwege festgelegt werden, dürfen nicht verändert, beschädigt, versetzt oder entfernt werden.

7. Es sind die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

8. Jede/r Flohmarktteilnehmer/in und Besucher/in hat sein/ihr Verhalten auf dem Markt und den Zustand ihrer/seiner Sachen so einzurichten, dass keine Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt und keine Sache beschädigt oder gefährdet wird.

9. Es ist insbesondere unzulässig
- Waren im Umhergehen anzubieten
- Hunde unangeleint mitzuführen
- Lebensmittel anzubieten

10. Der Betrieb von Musikinstrumenten, Tonübertragungsanlagen, Lautsprecheranlagen, Megaphonen und anderen Lautsprechereinrichtungen sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

11. Flohmarktteilnehmer/innen haben für Ihren Verkaufsplatz von 3m eine Gebühr von € 15,00 und für einen Verkaufsplatz von 4m eine Gebühr von € 20,00 zu entrichten. Zusätzlich zahlt jeder Teilnehmer (pro Anmeldung) eine Müllkaution von € 20,00. Das Flohmarktgelände darf nicht verunreinigt werden. Die Aussteller sind für die Sauberkeit Ihrer Stände verantwortlich. Papier und Abfälle aller Art sowie Verpackungen sind von den Teilnehmern/innen zu sammeln und wieder mitzunehmen. Bei Abreise ist der Stand der Flohmarktleitung zu übergeben. Sollte der Veranstalter nachreinigen müssen, wird die Kaution einbehalten.

Die Gebühr (Standgebühr und Müllkaution) ist spätestens 3 Werktage nach Anmeldung per Überweisung zu entrichten. Andernfalls besteht kein Anspruch mehr auf eine Verkaufsfläche. Alle Teilnehmer, die sich erst 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder kurzfristiger anmelden, werden gebeten eine Bestätigung der Bezahlung der Gebühr mitzubringen (z. B. Durchschlag der Überweisung / Überweisungsbeleg).

Überweisung der Gebühr an:
Empfänger: Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG
Bank: VR Bank zwischen den Meeren eG
Verwendungszweck: Flohmarkt + Name des Anmelders
BIC: GENODEF1NSH
IBAN: DE21 2139 0008 0000 514 004

Die Müllkaution wird nach Freigabe der Flohmarktaufsicht innerhalb von 14 Tagen auf das Ursprungskonto erstattet. Dies erfolgt ohne weitere Aufforderung.

12. Rücktritt / Storno / Absage: Sollten Sie die Reservierung stornieren müssen, ohne dass dafür ein Grund vorliegt, sind wir immer bemüht Stornogebühren zu vermeiden. Wir versuchen, Ihren Standplatz anderweitig zu vergeben. Der Rücktritt hat schriftlich an den Veranstalter (bankett@weissenhaeuserstrand.de) zu erfolgen. Sie haben die Möglichkeit 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren. Sollten wir Ihren gebuchten Standplatz nicht weitervermieten können, haben Sie die folgenden Storno- und Ausfallgebühren zu zahlen:

- 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 0% der Standkosten inkl. Müllkaution
- 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Standkosten inkl. Müllkaution
- 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Standkosten inkl. Müllkaution

13. Bereits gezahltes Standgeld und die Müllkaution werden bei Nichterscheinen, verspätetem Aufbau und/oder vorzeitigem Verlassen des Platzes generell nicht rückerstattet.

14. Bei Nichterscheinen oder einem verspätetem Aufbaubeginn, (eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn) behalten wir uns vor, Ihnen zusätzlich 50 Euro in Rechnung zu stellen.

15. Werbung jeglicher Art muss im Vorwege in schriftlicher Form mit dem Park geklärt werden.

16. Für den ordnungsgemäßen Verlauf des Flohmarktes sorgt der Park. Für die Bewachung und die Beaufsichtigung des Standes sind allein die Anbieter/innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht haben.

17. Für alle Schäden an den Einrichtungen, am Platz der Veranstaltung oder Equipment des Parks, sowie Schäden die Dritten zugefügt werden, haften in vollem Umfang die Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Ware und Ausrüstung der Aussteller/innen.

18. Zu- und Durchgänge sowie die Fluchtwege sind auch beim Auf- und Abbau der Stände freizuhalten. Dies gilt selbstverständlich während der gesamten Marktdauer.

19. Fällt die Veranstaltung aus, kann der Park, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

20. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und im Zusammenhang mit der Veranstaltung aufgenommene Foto- und Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder fotomechanische Vervielfältigungen, z. B. auf der Internetseite des Veranstalters unentgeltlich genutzt werden dürfen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er aufgrund der Teilnahme an dieser Veranstaltung auch von Zuschauern lichtbildtechnisch aufgenommen werden kann. Hierauf hat der Veranstalter keinen Einfluss.

21. Gerichtsstand ist das Gericht des Firmensitzes.

 

Information über verbotene Ware:

- NS-Symbole
- Kriegsverherrlichende Schriften und Filme
- Hieb- Stich- und Feuerwaffen
- Jugendgefährdende Schriften und Filme
- Lebende Tiere
- Lebens- und Genussmittel
- Neuware
- Plagiate
- Raubkopien
- Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Gewalt verherrlichende u. rassistische Schriften
- Pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerkskörper)
- Arzneimittel
- Lebensmittelergänzungen
- Filme/Spiele mit FSK=18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK
- Pornographie und alle vom Gesetzgeber untersagten Waren

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